Lärmaktionsplanung Autobahn A72

Öffentlichkeit­sbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung

Lärm gehört aktuell zu den größten Umweltbelastungen, die auf den Menschen einwirken. Der ständig anhaltende Geräuschpegel, vor allem vom Verkehr ausgehend, beeinträchtigt die Lebensqualität und kann gesundheitliche Folgen mit sich ziehen. Ein Schritt zur Lärmbekämpfung stellt die Umgebungslärmrichtl­inie dar.

Die Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange sind gemäß Artikel 9 der ULR gesetzlich vorgegebener Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Grundsätzlich geht es dabei um das Benennen von Lärmproblemen, die nicht im Rahmen der Lärmkartierung ermittelt wurden und die Aufnahme von Vorschlägen zur Lärmvermeidung bzw. -minderung.

Hinweise und Anregungen können von jedermann bis 30.06.2023 schrif­tlich an:

  • Gemeindeamt Niederfrohna, Obere Hauptstraße 20 in 09243 Niederfroh­na und
  • rathaus@niederfrohna.de gegeben werden.

Hilfreiche Links

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Antragstellung für Härtefallhilfen ab 08.05.2023 möglich

Der Bundestag hat beschlossen, dass auch die Preissteigerungen bei nicht leitungsgebundenen Heizmitteln wie Öl, Pellets, Flüssiggas oder Kohle über Härtefallhilfen entlastet werden sollen. Der Bund stellt für die Hilfszahlungen insgesamt bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Rund 90 Millionen sind für Sachsen vorgesehen. Die Antragstellung in Sachsen ist ab dem 8. Mai 2023 bis spätestens zum 20. Oktober möglich.

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Friedensrichter gesucht

Friedensrichterin oder Friedensrichter gesucht

Die Gemeinde Niederfrohna sucht für ihr Gemeindegebiet eine Friedensrichterin oder einen Friedensrichter. Dieses Ehrenamt kann grundsätzlich jeder interessierte Einwohner übernehmen, ausgeschlossen sind jedoch Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte sowie Polizei- und Justizbedienstete. Sie sollten mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sein. Die Friedensrichterin oder der Friedensrichter wird für fünf Jahre vom Gemeinderat gewählt und kann auch wiedergewählt werden. Die Gemeinde kann von den Bewerbern eine schriftliche Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 2 bis 5 des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes vorliegen, verlangen.

Die Aufgabe der Friedensrichter besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschi­edenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und Sühneversuche durchzuführen. Die Palette der Schlichtungsthemen reicht dabei von Nachbarschaftsstre­itigkeiten über Ärger mit dem Vermieter bis hin zu Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung.

Die Stelle muss zum 20. Oktober 2023 neu besetzt werden. Wer im Gemeindegebiet wohnt und Interesse an der Aufgabe hat, wird gebeten, sich bis zum 31. Mai 2023 zu bewerben.

Anschrift:
Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna
Fachbereich Zentrale Dienste
Rathausplatz 1
09212 Limbach-Oberfrohna

E-Mail: wahlen@limbach-oberfrohna.de
(Anhänge bitte ausschließlich im PDF-Format)

Die Informationen zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) finden Sie auf https://www.limbach-oberfrohna.de/…ationen.html unter „Rechtsangele­genheiten“.

Nähere Auskünfte über das Amt erhalten interessierte Einwohner unter der Rufnummer 03722 / 78–242.

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