Sitzung des Gemeinderates
dk 22.02.2024 - 18:30Am Donnerstag, dem 22.02.2024, findet um 18:30 Uhr im Ratssaal des
Gemeindeamtes Niederfrohna, Obere Hauptstraße 20,
die nächste Sitzung des Gemeinderates statt.
Am Donnerstag, dem 22.02.2024, findet um 18:30 Uhr im Ratssaal des
Gemeindeamtes Niederfrohna, Obere Hauptstraße 20,
die nächste Sitzung des Gemeinderates statt.
Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des Bebauungsplans „Wohngebiet an der Peniger Straße" der Gemeinde Niederfrohna (Stand November 2023) Das Verfahren zum Bebauungsplan „Wohngebiet an der Peniger Straße" wird aufgrund des Urteils vom 18. Juli 2023 bezüglich der Unvereinbarkeit der Planung nach § 13 b BauGB mit dem Unionsrecht (BVerwG 4 CN 3.22) in das Regelverfahren" gemäß §§ 1 ff BauGB überführt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Niederfrohna hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.12.2023 den 2. Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet an der Peiniger Straße" in Niederfrohna gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekamt gemacht.
Am Donnerstag, dem 25.01.2024, findet um 18:30 Uhr im Ratssaal des
Gemeindeamtes Niederfrohna, Obere Hauptstraße 20,
die nächste Sitzung des Gemeinderates statt.
Am Vorabend des ersten Advent schieben die Kinder unserer KiTa und Grundschule traditionell unsere Pyramide an.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) informiert
Am 14. September 2023 wird um 11 Uhr ein bundesweiter Probealarm über unterschiedliche Warnmittel wie z. B. Radio und Fernsehen, Warn-Apps und über Cell Broadcast ausgelöst.
Am Freitag, dem 28.07.23, und damit wesentlich früher als geplant, konnte die Tauschaer Strasse wieder für den Verkehr freigegeben werden. Ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten!
Der Straßenbau geht gut voran. Die Tragschicht wurde diese Woche verbaut. Aktuell gehen wir davon aus, dass die Tauschaer Straße bereits im Juli freigegeben werden kann.
Das Kabeljournal berichtet vom 3. Babytreffen, zu dem die Gemeinde Niederfrohna am 24.05.2023 in den Lindenhof geladen hatte.
Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung
Lärm gehört aktuell zu den größten Umweltbelastungen, die auf den Menschen einwirken. Der ständig anhaltende Geräuschpegel, vor allem vom Verkehr ausgehend, beeinträchtigt die Lebensqualität und kann gesundheitliche Folgen mit sich ziehen. Ein Schritt zur Lärmbekämpfung stellt die Umgebungslärmrichtlinie dar.
Die Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange sind gemäß Artikel 9 der ULR gesetzlich vorgegebener Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Grundsätzlich geht es dabei um das Benennen von Lärmproblemen, die nicht im Rahmen der Lärmkartierung ermittelt wurden und die Aufnahme von Vorschlägen zur Lärmvermeidung bzw. -minderung.
Hinweise und Anregungen können von jedermann bis 30.06.2023 schriftlich an:
Hilfreiche Links
Der Bundestag hat beschlossen, dass auch die Preissteigerungen bei nicht leitungsgebundenen Heizmitteln wie Öl, Pellets, Flüssiggas oder Kohle über Härtefallhilfen entlastet werden sollen. Der Bund stellt für die Hilfszahlungen insgesamt bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Rund 90 Millionen sind für Sachsen vorgesehen. Die Antragstellung in Sachsen ist ab dem 8. Mai 2023 bis spätestens zum 20. Oktober möglich.